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"Die populärsten Irrtümer im Internet-Recht:"

Die populärsten Irrtümer im Internet-Recht:

- Aufrufe | 2 Meinungen | 7 Antworten | Erstellt 04.08.08 15:54 | Geändert 05.08.08 23:53

Gesamt-Ergebnis

    42,8%
     
  • 1. Ein Disclaimer auf einer Page schließt die Haftg. für Links auf Inhalte and. Seiten aus
  • Circle Plus
    21,4%
     
  • Ein Copyright ist notwendig, damit eine Website dem Schutz des Urheberrechts unterliegt.
  • Plus
    12,5%
     
  • Bilder, die im Internet erhältlich sind unterliegen nicht dem Schutz des Urheberrechts.
  • Plus
    4.
    8,9%
     
  • Mit der Registrg. einer Domain erlangt man autom. ein Schutzrecht, ähnl. Markeneintragung
  • Plus
    5.
    7,1%
     
  • Vertr. müssen schriftlich geschl. werden, desh. s. Verträge die ü. Internet unwirksam.
  • Plus
    6.
    4,3%
     
  • Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern ausgeschlossen.
  • Plus
    7.
    3,1%
     
  • Das Handeln eines Deutschen Staatsbürgers im Internet unterliegt immer Deutschem Recht.
  • Plus

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Erschienen in: Spiegel Logo Financial Times Logo Manger Magazin Logo Süddeutsche Zeitung Logo horizont.net Logo Logo 1 Live


 
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