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"Die populärsten Irrtümer im Internet-Recht:"
Die populärsten Irrtümer im Internet-Recht:
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Erstellt 04.08.08 15:54 |
Geändert 05.08.08 23:53
Gesamt-Ergebnis
- 1. Ein Disclaimer auf einer Page schließt die Haftg. für Links auf Inhalte and. Seiten aus
- Ein Copyright ist notwendig, damit eine Website dem Schutz des Urheberrechts unterliegt.
- Bilder, die im Internet erhältlich sind unterliegen nicht dem Schutz des Urheberrechts.
- Mit der Registrg. einer Domain erlangt man autom. ein Schutzrecht, ähnl. Markeneintragung
- Vertr. müssen schriftlich geschl. werden, desh. s. Verträge die ü. Internet unwirksam.
- Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern ausgeschlossen.
- Das Handeln eines Deutschen Staatsbürgers im Internet unterliegt immer Deutschem Recht.
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