AllExa (Profil anzeigen) will wissen:
"Die größten Arbeitsrechts-Irrtümer"
Was man darf oder nicht darf
- Aufrufe |
4 Meinungen |
6 Antworten |
Erstellt 02.07.08 19:19 |
Geändert 16.09.08 15:02
Gesamt-Ergebnis
- Mit einer Krankschreibung darf man Freizeitbeschäftigungen nachgehen, wenns nicht schadet
- Man darf im Bewerbungsgespräch über Schwangerschaft und private Angelegenheiten schweigen
20,7%
4.
9,3%
9,3%
Kommentare (0)























