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"Die größten Arbeitsrechts-Irrtümer"

Was man darf oder nicht darf

- Aufrufe | 4 Meinungen | 6 Antworten | Erstellt 02.07.08 19:19 | Geändert 16.09.08 15:02

Gesamt-Ergebnis

    39,7%
     
  • Bei Kleinigkeiten, die man mitgehen lässt, darf einem fristlos gekündigt werden
  • Circle Plus
    20,7%
     
  • Mit einer Krankschreibung darf man Freizeitbeschäftigungen nachgehen, wenns nicht schadet
  • Plus
    18,6%
     
  • Man darf während der Arbeitsseiten nicht auf ebay, Dating- und spieleseiten
  • Plus
    4.
    9,3%
     
  • Man darf im Bewerbungsgespräch über Schwangerschaft und private Angelegenheiten schweigen
  • Plus
    5.
    6,2%
     
  • Der Chef darf die Kleidung der Angestellten mit Publikumsverkehr vorschreiben
  • Plus
    6.
    5,6%
     
  • Die Firma muss die Kosten für die Anreise zum Bewerbungsgespräch vom Wohnort bezahlen
  • Plus

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Erschienen in: Spiegel Logo Financial Times Logo Manger Magazin Logo Süddeutsche Zeitung Logo horizont.net Logo Logo 1 Live


 
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