INFOS
Aktien
Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):
ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG)
der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (Aktionär) gegenüber der Gesellschaft (etwa §§ 11, 12, 64 AktG, vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer GmbH)
ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein) verbrieft.
In Deutschland werden diese Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet.
erstellt vor 58 Monaten | letzes Update vor 43 Monaten
LINKS ZU 'Aktien'
Noch keine vorhanden.
Bitte log Dich ein, um etwas hinzuzufügen. Danke!









